Erwägungsgrund 8 32012D0712
Der Rat der Europäischen Union hat am 22. November 2004 erstmals die Gemeinsame Aktion 2004/797/GASP zur Unterstützung der Maßnahmen der Organisation für das Verbot chemischer Waffen im Rahmen der Umsetzung der Strategie der Europäischen Union gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen angenommen. An diese Gemeinsame Aktion schlossen sich die Gemeinsame Aktion 2005/913/GASP des Rates vom 12. Dezember 2005, die Gemeinsame Aktion 2007/185/GASP des Rates vom 19. März 2007, der Beschluss 2009/569/GASP des Rates vom 27. Juli 2009 und der Beschluss 2012/166/GASP des Rates vom 23. März 2012 an.