Erwägungsgrund 7 32012D0714
Die Verordnung (EU) Nr. 1259/2010 sollte in Litauen am Tag nach der Veröffentlichung dieses Beschlusses im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten —
Die Verordnung (EU) Nr. 1259/2010 sollte in Litauen am Tag nach der Veröffentlichung dieses Beschlusses im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten —