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Das Europäische Währungsinstitut (EWI) leistete die Vorbereitungsarbeiten für die Herstellung und Ausgabe der Euro-Banknoten; es hat insbesondere bei der Gestaltung der Euro-Banknoten die Erkennbarkeit und Akzeptanz der neuen Euro-Banknotenstückelungen und -merkmale durch die Benutzer erleichtert, indem es den speziellen visuellen und technischen Anforderungen von europäischen Verbänden der Benutzer von Banknoten Rechnung getragen hat.
Das Eurosystem stellt den Herstellern die durch das Eurosystem festgelegten Informationen über Euro-Banknoten und ihre maschinenlesbaren Sicherheitsmerkmale im…
„Euro-Banknoten“ die Banknoten, welche die Anforderungen des Beschlusses EZB/2013/10 oder die Anforderungen sonstiger Rechtsakte, durch die dieser Beschluss in…
Die EZB hat als Rechtsnachfolgerin des EWI das Urheberrecht an den Gestaltungsentwürfen der Euro-Banknoten, das ursprünglich das EWI innehatte. Bei…
Das Recht der EZB und der NZBen zur Ausgabe von Euro-Banknoten umfasst die Befugnis, alle notwendigen rechtlichen Maßnahmen zum Schutz der Integrität der…
Nach der Verordnung (EG) Nr. 1338/2001 sind Kreditinstitute und — im Rahmen ihrer Zahlungstätigkeit — andere Zahlungsdienstleister sowie alle anderen…
Nach der Verordnung (EG) Nr. 1338/2001 vom 28. Juni 2001 zur Festlegung von zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung erforderlichen Maßnahmen sind…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.