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Eine Vorbedingung für die Gewährung der Makrofinanzhilfe der Union besteht darin, dass die Kirgisische Republik sich wirksame demokratische Mechanismen einschließlich eines parlamentarischen Mehrparteiensystems und des Rechtsstaatsprinzips zu eigen macht und die Achtung der Menschenrechte garantiert. Die Kommission überwacht, ob diese Vorbedingung über die gesamte Dauer der Makrofinanzhilfe der Union erfüllt wird. Dieser Artikel wird im Einklang mit dem Beschluss 2010/427/EU des Rates angewandt.
Eine Vorbedingung für die Gewährung der Makrofinanzhilfe der Union sollte darin bestehen, dass die Kirgisische Republik über wirksame demokratische Mechanismen…
Während der Durchführung der Makrofinanzhilfe der Union prüft die Kommission, ob die für die Finanzhilfe relevanten Finanzregelungen, Verwaltungsverfahren und…
Die Makrofinanzhilfe der Union sollte die Kirgisische Republik bei ihrem Eintreten für die Werte, die sie mit der Union teilt, unter anderem Demokratie,…
Eine Vorbedingung für die Gewährung der Makrofinanzhilfe der Union besteht darin, dass der Partner sich wirksame demokratische Mechanismen — einschließlich…
Die Union stellt der Kirgisischen Republik eine Makrofinanzhilfe (im Folgenden „Makrofinanzhilfe der Union“) in Höhe von maximal 30 Mio. EUR zur Verfügung, um…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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