Erwägungsgrund 4 32013D1025
In seinen Schlussfolgerungen zur Kirgisischen Republik vom 26. Juli 2010 hat der Rat „Auswärtige Angelegenheiten“ die Anstrengungen der neuen kirgisischen Regierung zur Schaffung eines demokratischen institutionellen Rahmens begrüßt und die Kommission aufgefordert, den Behörden der Kirgisischen Republik bei der Umsetzung ihres Reformprogramms weiterhin Unterstützung zu gewähren, was auch neue Hilfsprogramme einschließen sollte, und zu einer nachhaltigen wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung des Landes beizutragen.