Art. 13 32013D0307
Überprüfung
Die Durchführung dieses Beschlusses und seine Kohärenz mit anderen von der Union in der Region geleisteten Beiträgen werden regelmäßig überprüft. Der Sonderbeauftragte unterbreitet dem Rat, dem Hohen Vertreter und der Kommission bis Ende Dezember 2013 einen Sachstandsbericht und am Ende des Mandats einen umfassenden Bericht über dessen Ausführung.