Beschluss 2013/307/GASP des Rates vom 24. Juni 2013 zur Änderung und Verlängerung des Mandats des Sonderbeauftragten der Europäischen Union für den südlichen Mittelmeerraum
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.Er gilt ab dem 1. Juli 2013 .
Art. 14 32013D0307
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