Erwägungsgrund 2 32013D0336
Der Gerichtshof hat am 16. Januar 2013 beantragt, die Zahl der Generalanwälte des Gerichtshofs um drei zu erhöhen. Diesem Antrag lag das Anliegen zugrunde, es dem Gerichtshof zu ermöglichen, dass in allen Rechtssachen, in denen dies geboten ist, weiterhin Schlussanträge ergehen, ohne dass die Gesamtdauer der Bearbeitung der betreffenden Rechtssachen dadurch verlängert würde.