Erwägungsgrund 3 32013D0336
Gemäß der Erklärung Nr. 38 zur Schlussakte der Regierungskonferenz, die den Vertrag von Lissabon angenommen hat, zu Artikel 252 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zur Zahl der Generalanwälte des Gerichtshofs wird der Rat, wenn der Gerichtshof beantragt, die Zahl der Generalanwälte um drei zu erhöhen (elf anstelle von acht), einstimmig eine solche Erhöhung beschließen.