Art. 13 32013D0383
Unterstützung im Zusammenhang mit Ansprüchen
Der Sonderbeauftragte und seine Mitarbeiter leisten Unterstützung im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Ansprüche und Pflichten, die auf den Mandaten früherer Sonderbeauftragter für die AU beruhen und gewähren administrative Hilfe sowie Zugang zu den in diesem Zusammenhang einschlägigen Akten.