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Damit die Aspekte der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) der in Artikel 2 genannten Ziele verwirklicht werden, hat der Sonderbeauftragte den Auftrag,
beim Dialog mit der AU und der AU-Kommission in Addis Abeba über das gesamte Spektrum der GASP/GSVP-Fragen, die im Rahmen der Beziehungen zwischen der Union und der AU behandelt werden, insbesondere die Partnerschaft „Frieden und Sicherheit“ und die Unterstützung bei der Verwirklichung der Afrikanischen Friedens- und Sicherheitsarchitektur, den Einfluss der Union insgesamt zu stärken und für Abstimmung zu sorgen;
die politische Vertretung in einer Weise wahrzunehmen, die der Bedeutung der Union als politischer, finanzieller und institutioneller Partner der AU gerecht wird, und für einen grundlegenden Wandel in dieser Partnerschaft zu sorgen, der der wachsenden weltweiten politischen Bedeutung der AU Rechnung trägt;
sofern der Rat dies beschließt, die Standpunkte und Strategien der Union in Krisensituationen zu vertreten, bei denen die AU eine wichtige Rolle spielt und für die kein eigener Sonderbeauftragter ernannt wurde;
zu einer besseren Kohärenz, Kontinuität und Koordination der Strategien und Maßnahmen der Union gegenüber der AU beizutragen und für eine bessere Koordinierung des weiter gefassten Kreises der Partner und eine Vertiefung der Beziehung dieser Partner zur AU zu sorgen;
zur Umsetzung der für die AU maßgeblichen Menschenrechtspolitik der Union in Zusammenarbeit mit dem Sonderbeauftragten für Menschenrechte beizutragen, wozu auch die Leitlinien der EU zu den Menschenrechten, insbesondere die Leitlinien der Union zum Thema Kinder und bewaffnete Konflikte und ihre Leitlinien betreffend Gewalt gegen Frauen und Mädchen und die Bekämpfung aller Formen der Diskriminierung von Frauen und Mädchen, sowie ihre Politik bezüglich Frauen, Frieden und Sicherheit zählen und der EU-Aktionsplan, Entscheidungen des Internationalen Strafgerichtshofs weiterzuverfolgen;
alle wichtigen Entwicklungen auf Ebene der AU aufmerksam zu beobachten und darüber Bericht zu erstatten;
enge Kontakte zur AU-Kommission, zu den anderen AU-Organen, den Missionen der afrikanischen subregionalen Organisationen bei der AU und den Missionen der AU-Mitgliedstaaten bei der AU zu pflegen;
die Beziehungen und die Zusammenarbeit zwischen der AU und den afrikanischen subregionalen Organisationen insbesondere in den Bereichen, in denen die Union Unterstützung leistet, zu fördern;
die AU auf Wunsch in den in der Gemeinsamen Strategie Afrika-EU genannten Bereichen zu beraten und zu unterstützen;
die AU auf Wunsch beim Aufbau von Krisenbewältigungsfähigkeiten zu beraten und zu unterstützen;
sich im Rahmen einer eindeutigen Aufgabenteilung mit den Maßnahmen der Sonderbeauftragten, denen Mandate für AU-Mitgliedstaaten und -Regionen erteilt wurden, abzustimmen und diese Maßnahmen zu unterstützen und
zu den wichtigsten internationalen Partnern der AU in Addis Abeba, insbesondere den Vereinten Nationen, sowie auch zu den nichtstaatlichen Akteuren enge Kontakte in Bezug auf das gesamte Spektrum der GASP/GSVP-Fragen, die im Rahmen der Partnerschaft zwischen Union und AU behandelt werden, zu pflegen und die Abstimmung mit diesen Partnern zu fördern.
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