Art. 4 32013D0383
Ausführung des Mandats
(1)
Der Sonderbeauftragte ist für die Ausführung des Mandats verantwortlich und handelt unter der Aufsicht des Hohen Vertreters.
(2)
Das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (im Folgenden PSK ) unterhält eine enge Verbindung zu dem Sonderbeauftragten und ist die vorrangige Anlaufstelle des Sonderbeauftragten beim Rat. Unbeschadet der Befugnisse des Hohen Vertreters erhält der Sonderbeauftragte im Rahmen des Mandats strategische Leitlinien und politische Vorgaben vom PSK.
(3)
Der Sonderbeauftragte arbeitet in enger Abstimmung mit dem Europäischen Auswärtigen Dienst (im Folgenden EAD ) und dessen einschlägigen Dienststellen.