Art. 14 32013D0383
Überprüfung
Die Durchführung dieses Beschlusses und seine Kohärenz mit anderen von der Union in der Region geleisteten Beiträgen werden regelmäßig überprüft. Der Sonderbeauftragte unterbreitet dem Rat, der Kommission und dem Hohen Vertreter Ende Dezember 2013 einen Zwischenbericht und am Ende des Mandats einen umfassenden Bericht über die Ausführung des Mandats.