Art. 1 Abs. 2 32013D0042Beiträge von Drittstaaten
Norwegen wird von Finanzbeiträgen zum Haushalt der EUCAP NESTOR befreit.
Erwägungsgrund 3 32015D0957BESCHLUSS (GASP) 2015/957 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 17. Juni 2015 über die Annahme von Beiträgen von Drittstaaten zur Beratenden Mission der Europäischen Union für eine Reform des zivilen Sicherheitssektors in der Ukraine (EUAM Ukraine) (EUAM Ukraine/2/2015)
Kanada und das Königreich Norwegen sollten von Finanzbeiträgen zum Haushalt der EUAM Ukraine befreit werden —
Art. 1 Abs. 2 32014D0645BESCHLUSS EUCAP NESTOR/2/2014 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 24. Juli 2014 über die Annahme von Beiträgen von Drittstaaten zur Mission der Europäischen Union zum Ausbau der regionalen maritimen Kapazitäten am Horn von Afrika (EUCAP NESTOR) (2014/645/GASP)
Australien wird von Finanzbeiträgen zum Haushalt der EUCAP NESTOR befreit.
Erwägungsgrund 3 32016D0563BESCHLUSS (GASP) 2016/563 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 15. März 2016 über die Annahme des Beitrags der Türkei zur Beratenden Mission der Europäischen Union für eine Reform des zivilen Sicherheitssektors in der Ukraine (EUAM Ukraine) (EUAM Ukraine/2/2016)
Die Türkei sollte von Finanzbeiträgen zum Haushalt der EUAM Ukraine befreit werden —
Erwägungsgrund 3 32015D2201BESCHLUSS (GASP) 2015/2201 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 13. November 2015 über die Annahme von Beiträgen von Drittstaaten zur Beratenden Mission der Europäischen Union für eine Reform des zivilen Sicherheitssektors in der Ukraine (EUAM Ukraine) (EUAM Ukraine/5/2015)
Georgien sollte von Finanzbeiträgen zum Haushalt der EUAM Ukraine befreit werden —
Erwägungsgrund 2 32013D0042Der Zivile Operationskommandeur hat dem PSK empfohlen, den vorgeschlagenen Beitrag Norwegens zur EUCAP NESTOR anzunehmen und ihn als erheblich zu betrachten.