Erwägungsgrund 4 32013D0043
Der Rat hat sich in seinen Schlussfolgerungen vom 11. Dezember 2006, vom 10. Dezember 2007, vom 12. Juli 2010 und vom 25. Juni 2012 anerkennend zu den verschiedenen Phasen des Prozesses zur Ausarbeitung eines Vertrags über den Waffenhandel geäußert und erklärt, dass er sich mit ganzer Kraft für die erfolgreiche Aushandlung einer neuen rechtsverbindlichen internationalen Übereinkunft einsetzt, in der die höchstmöglichen gemeinsamen internationalen Normen für die Regulierung des legalen Handels mit konventionellen Waffen festgelegt werden sollten und die für alle Mitgliedstaaten der Vereinten Nationenrelevant sein sollte und daher allgemeingültig sein könnte.