Erwägungsgrund 7 32013D0043
Am 7. November 2012 hat der Erste Ausschuss der Generalversammlung der Vereinten Nationen den Entwurf einer Resolution mit dem Titel „Der Vertrag über den Waffenhandel“ angenommen; darin wurde beschlossen, vom 18. bis 28. März 2013 eine Abschlusskonferenz der Vereinten Nationen über den Vertrag über den Waffenhandel in New York einzuberufen, für die dieselbe Verfahrensordnung wie für die Konferenz im Juli 2012 gelten soll, mit dem Ziel, die Ausarbeitung des Vertrags über den Waffenhandel auf der Grundlage des vom Vorsitzenden der vorhergehenden Konferenz der Vereinten Nationen am 26. Juli 2012 vorgelegten Vertragsentwurfs abzuschließen.