Erwägungsgrund 8 32013D0043
In Anbetracht der Ergebnisse der Konferenz der Vereinten Nationen vom Juli 2012, in Anbetracht der mit dem Beschluss 2009/42/GASP und dem Beschluss 2010/336/GASP festgelegten Maßnahmen und angesichts der Notwendigkeit, zu einem erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen beizutragen, sollte die Union ihre Unterstützung für den Prozess zur Ausarbeitung eines Vertrags über den Waffenhandel fortsetzen, um dafür zu sorgen, dass dieser Prozess unverzüglich zur Annahme eines wirksamen und durchführbaren rechtsverbindlichen Vertrags führt. Die Union sollte mit ihrer fortgesetzten Unterstützung für den Prozess zur Ausarbeitung eines Vertrags über den Waffenhandel zu einem erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen auf der Konferenz der Vereinten Nationen vom 18. bis 28. März 2013 beitragen und ferner die Drittstaaten, die den Verpflichtungen aus einem künftigen Vertrag über den Waffenhandel nachkommen müssen, bei ihren Umsetzungsbemühungen unterstützen —