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Gemäß dem Durchführungsbeschluss 2012/274/EU der Kommission vom 24. April 2012 zur Bestimmung der zweiten Gruppe von Regionen, in denen das Visa-Informationssystem (VIS) in Betrieb genommen wird, umfasst die achte Region, in der mit der Erhebung und Übermittlung von Daten an das VIS für sämtliche Antragsdatensätze begonnen wird, Argentinien, Bolivien, Brasilien, Chile, Kolumbien, Ecuador, Paraguay, Peru, Uruguay und Venezuela.
Das Visa-Informationssystem wird in der in dem Durchführungsbeschluss 2012/274/EU festgelegten achten Region am 5. September 2013 in Betrieb genommen.
Gemäß Artikel 48 der Verordnung (EG) Nr. 767/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über das Visa-Informationssystem (VIS) und den…
Da die Voraussetzungen nach Artikel 48 Absatz 3 erster Satz der VIS-Verordnung somit erfüllt sind, muss die Kommission nun den Zeitpunkt der Inbetriebnahme des…
Mit der Entscheidung 2004/512/EG des Rates vom 8. Juni 2004 zur Einrichtung des Visa-Informationssystems (VIS) wurde das VIS als System für den Austausch von…
Gemäß Artikel 48 Absätze 1 und 3 der Verordnung (EG) Nr. 767/2008 muss die Kommission festlegen, wann das VIS seinen Betrieb in der ersten Region aufnimmt und…
Dieser Beschluss ergänzt die Verordnung (EG) Nr. 767/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über das Visa-Informationssystem (VIS) und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.