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Der Beschluss 2010/452/GASP wird wie folgt geändert:
Artikel 6 wird wie folgt geändert:
Der folgende Absatz wird eingefügt: „(1a) Der Leiter der Mission ist der Vertreter der Mission. Der Leiter der Mission kann Aufgaben im Bereich der Personal- und Finanzverwaltung an Angehörige des Personals der Mission delegieren, wobei die Gesamtverantwortung bei ihm verbleibt.“
Absatz 4 wird gestrichen.
Artikel 8 Absatz 3 erhält folgende Fassung:
Es wird folgender Artikel 13a eingefügt: Rechtsvereinbarungen Entsprechend den Erfordernissen der Durchführung dieses Beschlusses besitzt die EUMM Georgia die Fähigkeit zur Erbringung von Leistungen und Lieferungen, zum Abschluss von Verträgen und Verwaltungsvereinbarungen, zur Einstellung von Personal, zur Führung von Bankkonten, zum Erwerb und zur Veräußerung von Vermögenswerten, zur Regulierung ihrer Schulden sowie zur Teilnahme an Gerichtsverfahren.“
Artikel 14 erhält folgende Fassung: Finanzregelung
Artikel 18 Unterabsatz 2 erhält folgende Fassung: „Er gilt bis zum 14. Dezember 2014.“
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.