Erwägungsgrund 2 32013D0454
Seit der Annahme des Beschlusses 2000/125/EG wurden Änderungen an den Verträgen vorgenommen, auf die sich die Union gründet. Der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union hat das Verfahren für den Abschluss von Übereinkünften zwischen der Union und internationalen Organisationen erheblich verändert, weshalb eine Anpassung des Beschlusses 2000/125/EG an die neuen Verfahren notwendig ist.