Beschluss des Rates vom 22. Juli 2013 zur Änderung des Beschlusses 2000/125/EG betreffend den Abschluss des Übereinkommens über die Festlegung globaler technischer Regelungen für Radfahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände und Teile, die in Radfahrzeuge(n) eingebaut und/oder verwendet werden können („Parallelübereinkommen“) (2013/454/EU)
Der Beschluss 2000/125/EG sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 5 32013D0454
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