Erwägungsgrund 3 32013D0454
Das Verfahren zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Union vor den Vereinten Nationen in Bezug auf die Annahme oder die Änderung von UN-ECE-Regelungen zu vertreten ist, sollte ebenfalls an die in Artikel 218 Absatz 9 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union festgelegten neuen Verfahren angepasst werden.