Beschluss des Rates vom 22. Juli 2013 zur Änderung des Beschlusses 97/836/EG über den Beitritt der Europäischen Gemeinschaft zu dem Übereinkommen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen über die Annahme einheitlicher technischer Vorschriften für Radfahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände und Teile, die in Radfahrzeuge(n) eingebaut und/oder verwendet werden können, und die Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung von Genehmigungen, die nach diesen Vorschriften erteilt wurden („Geändertes Übereinkommen von 1958“) (2013/456/EU)
Seit dem Erlass des Beschlusses 97/836/EG wurden Änderungen an den Verträgen vorgenommen, auf die sich die Union gründet. Der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union hat das Verfahren für den Abschluss von Übereinkünften zwischen der Union und internationalen Organisationen erheblich verändert, weshalb eine Anpassung des Beschlusses 97/836/EG an die neuen Verfahren notwendig ist.
Erwägungsgrund 3 32013D0456
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