Beschluss des Rates vom 22. Juli 2013 zur Änderung des Beschlusses 97/836/EG über den Beitritt der Europäischen Gemeinschaft zu dem Übereinkommen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen über die Annahme einheitlicher technischer Vorschriften für Radfahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände und Teile, die in Radfahrzeuge(n) eingebaut und/oder verwendet werden können, und die Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung von Genehmigungen, die nach diesen Vorschriften erteilt wurden („Geändertes Übereinkommen von 1958“) (2013/456/EU)
Das Verfahren zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Union vor den Vereinten Nationen in Bezug auf die Annahme oder die Änderung von UN/ECE-Regelungen zu vertreten ist, sollte ebenfalls an die in Artikel 218 Absatz 9 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union festgelegten neuen Verfahren angepasst werden.
Erwägungsgrund 4 32013D0456
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