Erwägungsgrund 12 32013D0726
Mit der Aufsicht über die ordnungsgemäße Verwendung des finanziellen Beitrags der Europäischen Union sollte die Kommission beauftragt werden —
Mit der Aufsicht über die ordnungsgemäße Verwendung des finanziellen Beitrags der Europäischen Union sollte die Kommission beauftragt werden —