Erwägungsgrund 5 32013D0726
Der Generaldirektor der OVCW hat den Vertragsstaaten des CWÜ am 16. Oktober 2013 (durch den Vermerk S/1132/2013) in Erinnerung gerufen, dass der OVCW-Exekutivrat in seinem Beschluss über die Vernichtung der syrischen chemischen Waffen (EC-M-33/Dec 1) unter anderem beschlossen hatte, dringend die Finanzierungsmechanismen für die vom Technischen Sekretariat in Bezug auf die Arabische Republik Syrien durchgeführten Tätigkeiten zu prüfen und alle Vertragsstaaten, die dazu in der Lage sind, aufzufordern, freiwillige Beiträge zu den Tätigkeiten zu leisten, die in Durchführung dieses Beschlusses unternommen werden. In demselben Vermerk wurden alle Vertragsstaaten dazu aufgerufen, einen eigenen freiwilligen Beitrag – gleich welcher Höhe – zum Treuhandfonds für Syrien zu leisten, um dabei zu helfen, eine der schwierigsten Herausforderungen in der Geschichte der Organisation zu bewältigen. Der Treuhandfonds kann auch Beiträge aus anderen Quellen, zu denen unter anderem Nichtregierungsorganisationen, Institutionen oder private Geber zählen können, annehmen.