Erwägungsgrund 4 32013D0726
Nach dem Beitritt der Arabischen Republik Syrien zum Übereinkommen über das Verbot der Entwicklung, Herstellung, Lagerung und des Einsatzes chemischer Waffen und über die Vernichtung solcher Waffen (im Folgenden „Chemiewaffenübereinkommen“ oder „CWÜ“), der mit Wirkung ab dem 14. Oktober 2013 in Kraft trat, ist die OVCW für die Überprüfung der Einhaltung des CWÜ und der einschlägigen Beschlüsse des OVCW-Exekutivrats durch Syrien und – als Teil der gemeinsamen Mission – für die Überwachung der Einhaltung der einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen zuständig.