Erwägungsgrund 4 32013D0728
Das Verfahren für die aufeinanderfolgenden Verlängerungen des Moratoriums über Beschwerden im Zusammenhang mit Nichtverletzungen und sonstigen Situationen bestand bislang in der Annahme eines Beschlusses der WTO-Ministerkonferenz, der auf eine Empfehlung des Rates für handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums hin angenommen wurde.