Beschluss des Rates vom 2. Dezember 2013 zur Festlegung des von der Europäischen Union im Rahmen der Ministerkonferenz der Welthandelsorganisation hinsichtlich der Verlängerung des Moratoriums über Zölle auf elektronische Übertragungen („E-Commerce-Moratorium“) und des Moratoriums über Beschwerden im Zusammenhang mit Nichtverletzungen und sonstigen Situationen zu vertretenden Standpunkts (2013/728/EU)
Es ist daher zweckmäßig, den in der Ministerkonferenz der Welthandelsorganisation (WTO) im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt hinsichtlich der Verlängerung des E-Commerce-Moratoriums und des Moratoriums über Beschwerden im Zusammenhang mit Nichtverletzungen und sonstigen Situationen festzulegen —
Erwägungsgrund 6 32013D0728
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