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Der im Namen der Europäischen Union im Ausschuss für das öffentliche Beschaffungswesen zu vertretende Standpunkt besteht darin, die Annahme der folgenden Beschlüsse zu bestätigen: außerdem wird dem Inkrafttreten dieser Beschlüsse ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Protokolls zur Änderung des GPA von 1994 zugestimmt. Die Kommission wird diesen Standpunkt vertreten. Der Wortlaut der Beschlüsse ist diesem Beschluss beigefügt.
Beschluss des Ausschusses für das öffentliche Beschaffungswesen zu den Vorschriften für die Notifizierung gemäß Artikel XIX und XXII des Übereinkommens;
Beschluss des Ausschusses für das Beschaffungswesen zur Verabschiedung von Arbeitsprogrammen;
Beschluss des Ausschusses für das öffentliche Beschaffungswesen zu einem Arbeitsprogramm zu den KMU;
Beschluss des Ausschusses für das öffentliche Beschaffungswesen zu einem Arbeitsprogramm zur Erhebung und Meldung statistischer Daten;
Beschluss des Ausschusses für das öffentliche Beschaffungswesen zu einem Arbeitsprogramm zu nachhaltigen Beschaffungen;
Beschluss des Ausschusses für das öffentliche Beschaffungswesen zu einem Arbeitsprogramm zu Ausschlüssen und Beschränkungen in den Anhängen der Vertragsparteien;
Beschluss zu einem Arbeitsprogramm zu Sicherheitsnormen im internationalen Beschaffungswesen;
Anhang A Beschluss des Ausschusses für das öffentliche Beschaffungswesen zu den Vorschriften für die Notifizierung gemäß Artikel XIX und XXII des Übereinkommens…
Vor dem Hintergrund dieser Verhandlungen erzielten die Verhandlungsführer am 30. März 2012 eine Vereinbarung über ein Protokoll zur Änderung des Übereinkommens…
Das Protokoll zur Änderung des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen wird hiermit im Namen der Europäischen Union genehmigt. Der Wortlaut des…
Es ist angemessen, den im Namen der Union im Ausschuss für das öffentliche Beschaffungswesen in Bezug auf die Beschlüsse zur Umsetzung bestimmter Vorschriften…
Annahme und Änderung des Arbeitsprogramms;
Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ausschusses für die allgemeine Produktsicherheit —
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.