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Der Handel mit Rohdiamanten in Grönland sollte daher im Einklang mit den Unionsvorschriften zur Umsetzung des KP-Zertifikationssystems für den internationalen Handel mit Rohdiamanten betrieben werden. Dementsprechend sollte der Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 2368/2002 mit der Verordnung (EU) Nr. 257/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates für die Zwecke des Zertifikationssystems auf das Gebiet Grönlands ausgeweitet werden.
Damit der internationale Handel mit Rohdiamanten in Grönland im Einklang mit den Vorschriften für den Handel innerhalb der Union erfolgen kann, sollte Grönland…
In diesem Beschluss werden die allgemeinen Regeln und Bedingungen für die Teilnahme Grönlands am System der Zertifikation und der Kontrollen der Ein- und…
Grönland sollte insbesondere nur dann Rohdiamanten in das Gebiet eines Teilnehmers am KP-Zertifikationssystem ausführen, nachdem die Sendung von einer der in…
Mit dem Beschluss 2014/136/EU des Rates werden die Vorschriften und Verfahren für die Teilnahme Grönlands am Zertifikationssystem des Kimberley-Prozesses für…
Dänemark und Grönland haben darum ersucht, die Teilnahme Grönlands am KP-Zertifikationssystem durch Zusammenarbeit mit der Union zu ermöglichen. Eine solche…
Folglich wird es Grönland untersagt, Ein- oder Ausfuhren von nicht von einem gültigen Zertifikat begleiteten Rohdiamanten in das bzw. aus dem Gebiet eines…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.