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Damit der internationale Handel mit Rohdiamanten in Grönland im Einklang mit den Vorschriften für den Handel innerhalb der Union erfolgen kann, sollte Grönland sich verpflichten, die einschlägigen Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 2368/2002 in nationales Recht umzusetzen, um die Anwendung dieses Beschlusses zu ermöglichen —
Der Handel mit Rohdiamanten in Grönland sollte daher im Einklang mit den Unionsvorschriften zur Umsetzung des KP-Zertifikationssystems für den internationalen…
Grönland stellt sicher, dass die in der Verordnung (EG) Nr. 2368/2002 enthaltenen Bestimmungen über die Bedingungen und Formalitäten für die Ein- und Ausfuhr…
Darüber hinaus sollten Änderungen vorgenommen werden, um die Einzelheiten der Vorlage von Rohdiamanten zur Prüfung durch Unionsbehörden festzulegen, die…
Ein Mitgliedstaat, in den Rohdiamanten aus Grönland eingeführt werden, stellt sicher, dass sie der zuständigen Unionsbehörde vorgelegt werden.
Mit dem Beschluss 2014/136/EU des Rates werden die Vorschriften und Verfahren für die Teilnahme Grönlands am Zertifikationssystem des Kimberley-Prozesses für…
Grönland sollte insbesondere nur dann Rohdiamanten in das Gebiet eines Teilnehmers am KP-Zertifikationssystem ausführen, nachdem die Sendung von einer der in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.