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Mit dem Beschluss Nr. 2/2003 des Gemischten Ausschusses wurden mehrere für die Verwaltung der Anhänge des Abkommens erforderliche Arbeitsgruppen, darunter eine Arbeitsgruppe für den Schutz von Ursprungsbezeichnungen (g.U.) und von geografischen Angaben (g.g.A.) (im Folgenden "Arbeitsgruppe 'g.U./g.g.A.'"), eingesetzt und ihre Mandate angenommen. Gemäß dem Anhang des genannten Beschlusses hatte die Arbeitsgruppe "g.U./g.g.A." als Hauptaufgabe den gegenseitigen Schutz der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben.
Infolge der Verabschiedung des Abkommens zum Schutz von Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel vom 1. Dezember…
Die Arbeitsgruppe "g.U./g.g.A." ist zusammengetreten, um insbesondere die Änderung des Beschlusses Nr. 2/2003 in Bezug auf das Mandat der Arbeitsgruppe…
Die im Anhang genannten Bezeichnungen werden in das Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geographischen Angaben als geschützte…
In der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates vom 20. März 2006 zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und…
Der Anhang der Verordnung (EG) Nr. 2400/96 wird durch die im Anhang der vorliegenden Verordnung genannten Bezeichnungen ergänzt. Diese Bezeichnungen werden als…
Gemäß Artikel 6 Absätze 4 und 7 des Agrarabkommens hat der Gemischte Ausschuss für Landwirtschaft (nachstehend „Gemischter Ausschuss“ genannt) sich am 21.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.