Erwägungsgrund 11 32023D2871BESCHLUSS (GASP) 2023/2871 DES RATES vom 18. Dezember 2023 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen
Und schließlich ist es angezeigt, technische Änderungen im verfügenden Teil vorzunehmen, den Umfang bestimmter Meldepflichten festzulegen und die nationalen…
Erwägungsgrund 10 32023R2873VERORDNUNG (EU) 2023/2873 DES RATES vom 18. Dezember 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen
Mit dem Beschluss (GASP) 2023/2871 werden außerdem technische Änderungen im verfügenden Teil vorgenommen, der Umfang bestimmter Meldepflichten festgelegt und…
Art. 11 Abs. 2 Buchst. a 32022R2309VERORDNUNG (EU) 2022/2309 DES RATES vom 25. November 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Haiti
vor dem 9. Januar 2023 oder innerhalb von sechs Wochen nach dem Datum der Aufnahme in die Liste in Anhang I, je nachdem, welcher Zeitpunkt der spätere ist,…
Art. 13 Abs. 2 Buchst. a 32024R1485VERORDNUNG (EU) 2024/1485 DES RATES vom 27. Mai 2024 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Russland
innerhalb von 6 Wochen ab dem Tag der Aufnahme in die Liste in Anhang IV Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen innerhalb des Hoheitsgebiets eines…
Art. 9 Abs. 2 Buchst. a 32014R0269VERORDNUNG (EU) Nr. 269/2014 DES RATES vom 17. März 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen
vor dem 1. September 2022 oder innerhalb von sechs Wochen nach dem Datum der Aufnahme in die Liste in Anhang I, je nachdem, welcher Zeitpunkt der spätere ist,…