Erwägungsgrund 9 32014D0333
Die Kommission sollte in das System Technologien einbeziehen, die dem Konzept des „Datenschutzes durch Technik“ entsprechen. Zur Umsetzung dieses Konzepts sollte während der Planungsphase der mit der Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Portals verbundenen Funktionen sowie der anderen Funktionen des Portals eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchgeführt werden. Hierdurch sollen potenzielle Datenschutzrisiken ermittelt werden. Ferner werden bei der Folgenabschätzung geeignete Maßnahmen und Sicherungen definiert, die im Hinblick auf den Schutz personenbezogener Daten in das System einzubeziehen sind.