Erwägungsgrund 2 32013D0534BESCHLUSS 2013/534/GASP DES RATES vom 29. Oktober 2013 zur Änderung des Beschlusses 2012/642/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Belarus
Nach einer Überprüfung des Beschlusses 2012/642/GASP sollten diese restriktiven Maßnahmen bis zum 31. Oktober 2014 verlängert werden.
Erwägungsgrund 3 32014D0098BESCHLUSS 2014/98/GASP DES RATES vom 17. Februar 2014 zur Änderung des Beschlusses 2011/101/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Simbabwe
Die restriktiven Maßnahmen sollen bis zum 20. Februar 2015 verlängert werden.
Erwägungsgrund 2 32013D0515BESCHLUSS 2013/515/GASP DES RATES vom 21. Oktober 2013 zur Änderung des Beschlusses 2010/638/GASP des Rates über restriktive Maßnahmen gegen die Republik Guinea
Nach einer Überprüfung des Beschlusses 2010/638/GASP sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 27. Oktober 2014 verlängert werden.
Erwägungsgrund 3 32015D0876BESCHLUSS (GASP) 2015/876 DES RATES vom 5. Juni 2015 zur Änderung des Beschlusses 2014/119/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in der Ukraine
Für eine dieser vier Personen sollte die Anwendung der restriktiven Maßnahmen bis zum 6. Oktober 2015 verlängert werden, und die Begründung für diese Person…
Erwägungsgrund 2 32014D0728BESCHLUSS 2014/728/GASP DES RATES vom 20. Oktober 2014 zur Änderung des Beschlusses 2010/638/GASP des Rates über restriktive Maßnahmen gegen die Republik Guinea
Nach einer Überprüfung des Beschlusses 2010/638/GASP sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 27. Oktober 2015 verlängert werden.
Erwägungsgrund 9 32012D0642BESCHLUSS DES RATES 2012/642/GASP vom 15. Oktober 2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus und der Beteiligung von Belarus an der Aggression Russlands gegen die Ukraine
Nach einer Überprüfung des Beschlusses 2010/639/GASP sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 31. Oktober 2013 verlängert werden.