Erwägungsgrund 3 32016D0220BESCHLUSS (GASP) 2016/220 DES RATES vom 15. Februar 2016 zur Änderung des Beschlusses 2011/101/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Simbabwe
Die restriktiven Maßnahmen sollten bis zum 20. Februar 2017 verlängert werden.
Erwägungsgrund 3 32014D0098BESCHLUSS 2014/98/GASP DES RATES vom 17. Februar 2014 zur Änderung des Beschlusses 2011/101/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Simbabwe
Die restriktiven Maßnahmen sollen bis zum 20. Februar 2015 verlängert werden.
Erwägungsgrund 2 32015D0487BESCHLUSS (GASP) 2015/487 DES RATES vom 20. März 2015 zur Änderung des Beschlusses 2011/173/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Bosnien und Herzegowina
Nach einer Überprüfung des Beschlusses 2011/173/GASP sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 31. März 2016 verlängert werden.
Erwägungsgrund 3 32014D0381BESCHLUSS 2014/381/GASP DES RATES vom 23. Juni 2014 zur Änderung des Beschlusses 2010/573/GASP betreffend restriktive Maßnahmen gegen die Führung der transnistrischen Region der Republik Moldau
Die restriktiven Maßnahmen sollten bis zum 31. Oktober 2014 verlängert werden.
Erwägungsgrund 3 32015D0666BESCHLUSS (GASP) 2015/666 DES RATES vom 28. April 2015 zur Änderung des Beschlusses 2013/184/GASP betreffend restriktive Maßnahmen gegen Myanmar/Birma
Aufgrund einer Überprüfung des Beschlusses 2013/184/GASP sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 30. April 2016 verlängert werden.
Erwägungsgrund 2 32016D0477BESCHLUSS (GASP) 2016/477 DES RATES vom 31. März 2016 zur Änderung des Beschlusses 2011/173/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Bosnien und Herzegowina
Nach einer Überprüfung des Beschlusses 2011/173/GASP sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 31. März 2017 verlängert werden.