Erwägungsgrund 3 32015D0277BESCHLUSS (GASP) 2015/277 DES RATES vom 19. Februar 2015 zur Änderung des Beschlusses 2011/101/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Simbabwe
Die restriktiven Maßnahmen sollten bis zum 20. Februar 2016 verlängert werden.
Erwägungsgrund 3 32014D0381BESCHLUSS 2014/381/GASP DES RATES vom 23. Juni 2014 zur Änderung des Beschlusses 2010/573/GASP betreffend restriktive Maßnahmen gegen die Führung der transnistrischen Region der Republik Moldau
Die restriktiven Maßnahmen sollten bis zum 31. Oktober 2014 verlängert werden.
Erwägungsgrund 2 32013D0089BESCHLUSS 2013/89/GASP DES RATES vom 18. Februar 2013 zur Änderung des Beschlusses 2011/101/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Simbabwe
Auf der Grundlage einer Überprüfung des Beschlusses 2011/101/GASP sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 20. Februar 2014 verlängert werden.
Erwägungsgrund 2 32014D0214BESCHLUSS 2014/214/GASP DES RATES vom 14. April 2014 zur Änderung des Beschlusses 2013/184/GASP betreffend restriktive Maßnahmen gegen Myanmar/Birma
Aufgrund einer Überprüfung des Beschlusses 2013/184/GASP sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 30. April 2015 verlängert werden.
Erwägungsgrund 2 32014D0205BESCHLUSS 2014/205/GASP DES RATES vom 10. April 2014 zur Änderung des Beschlusses 2011/235/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in Iran
Auf der Grundlage einer Überprüfung des Beschlusses 2011/235/GASP sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 13. April 2015 verlängert werden.
Erwägungsgrund 2 32012D0097BESCHLUSS 2012/97/GASP DES RATES vom 17. Februar 2012 zur Änderung des Beschlusses 2011/101/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Simbabwe
Nach einer Überprüfung des Beschlusses 2011/101/GASP sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 20. Februar 2013 verlängert werden.