Erwägungsgrund 10 32014D0415
Mit dem Unionsverfahren für den Katastrophenschutzsoll die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und der Union gefördert und die Koordinierung im Bereich des Katastrophenschutzes erleichtert werden. Mit dem Beschluss Nr. 1313/2013/EU wird ein Zentrum für die Koordination von Notfallmaßnahmen (im Folgenden „ERCC“) eingerichtet, das im Dienste der Mitgliedstaaten und der Kommission täglich rund um die Uhr zur Verwirklichung der Ziele des Katastrophenschutzverfahrens der Union einsatzbereit zu sein hat.