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Für die Anwendung der Solidaritätsklausel durch die Union gilt: sie sollte so weit wie möglich auf vorhandenen Instrumenten beruhen; sie sollte die Wirksamkeit durch eine bessere Koordinierung und die Vermeidung doppelten Aufwands steigern; sie sollte ohne zusätzliche Ressourcen erfolgen; sie sollte den Mitgliedstaaten eine einfache, klare Schnittstelle auf Unionsebene bieten; sie sollte die jedem Organ und jeder Dienststelle der Union übertragenen Zuständigkeiten wahren.
Der Anwendungsbereich der Vorkehrungen für die Anwendung der Solidaritätsklausel durch die Union sollte eindeutig festgelegt werden.
Da das Ziel dieses Beschlusses, nämlich die Anwendung der Solidaritätsklausel durch die Union, von den Mitgliedstaaten nicht ausreichend verwirklicht werden…
Zur Stärkung der Solidarität und der geteilten Verantwortung sollte den Mitgliedstaaten nahegelegt werden, einen Teil der für ihre nationalen Programme…
Bei einer Katastrophe oder einem Terroranschlag kann der betroffene Mitgliedstaat die Solidaritätsklausel geltend machen, wenn er nach Ausschöpfung der auf…
Gemäß Artikel 222 Absatz 1 AEUV handeln die Union und ihre Mitgliedstaaten gemeinsam im Geiste der Solidarität, wenn ein Mitgliedstaat von einem Terroranschlag,…
In der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „EU-Strategie der inneren Sicherheit: Fünf Handlungsschwerpunkte für mehr Sicherheit in Europa“ wurde das Ziel…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.