Gesetze
Gesetz wird geladen …
Mit Blick auf die Einhaltung der Kriterien und um den Empfehlungen des Vorauswahlberichts Rechnung zu tragen, ergänzen und überarbeiten die in der Auswahlliste genannten Bewerberstädte ihre Bewerbungen und legen sie den betreffenden Mitgliedstaaten vor, die sie ihrerseits der Kommission übermitteln.
Spätestens neun Monate nach der Vorauswahlbesprechung beruft jeder betreffende Mitgliedstaat die Jury zu einer Auswahlbesprechung mit den in der Auswahlliste genannten Bewerberstädten ein. Gegebenenfalls kann der betreffende Mitgliedstaat in Abstimmung mit der Kommission diese Frist von neun Monaten um einen angemessenen Zeitraum verlängern.
Die Jury bewertet die ergänzten und überarbeiteten Bewerbungen.
Die Jury erstellt einen Auswahlbericht über die Bewerbungen der Bewerberstädte auf der Auswahlliste, in dem sie empfiehlt, maximal eine der Städte des betreffenden Mitgliedstaats zu ernennen. Der Auswahlbericht enthält auch Empfehlungen an die betreffende Stadt bezüglich der Fortschritte, die bis zum Veranstaltungsjahr erzielt werden müssen. Die Jury legt dem betreffenden Mitgliedstaat und der Kommission ihren Auswahlbericht vor.
Sollte keine der Bewerberstädte alle Kriterien erfüllen, so kann die Jury unbeschadet des Absatzes 4 empfehlen, den Titel in diesem Jahr nicht zu vergeben.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.