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Spätestens fünf Jahre vor dem Veranstaltungsjahr beruft jeder betreffende Mitgliedstaat die Jury zu einer Vorauswahlbesprechung mit den Bewerberstädten ein. Abweichend vom ersten Unterabsatz können die Mitgliedstaaten, die berechtigt sind, eine Stadt zu ernennen, die im Jahr 2020 den Titel trägt, diese Frist um höchstens ein Jahr verlängern.
Nach der Bewertung der Bewerbungen anhand der Kriterien einigt sich die Jury auf eine Auswahlliste der Bewerberstädte, erstellt einen Vorauswahlbericht über alle Bewerbungen, in dem unter anderem Empfehlungen an die in der Auswahlliste genannten Bewerberstädte gerichtet werden.
Die Jury legt dem betreffenden Mitgliedstaat sowie der Kommission ihren Vorauswahlbericht vor.
Jeder der betreffenden Mitgliedstaaten billigt die anhand des Berichts der Jury erstellte Auswahlliste förmlich.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.