Art. 6 32010D0452
Der Missionsleiter übernimmt die Verantwortung für die Mission auf operativer Ebene und übt auf dieser Ebene die Anordnungs- und Kontrollbefugnis aus.
Der Leiter der Mission ist der Vertreter der Mission. Der Leiter der Mission kann Aufgaben im Bereich der Personal- und Finanzverwaltung an Angehörige des Personals der Mission delegieren, wobei die Gesamtverantwortung bei ihm verbleibt.
Der Missionsleiter übt die ihm vom Zivilen Operationskommandeur übertragenen Anordnungs- und Kontrollbefugnisse über das Personal, die Teams und die Einheiten der beitragenden Staaten aus und trägt zudem die administrative und logistische Verantwortung, auch für die der Mission zur Verfügung gestellten Mittel, Ressourcen und Informationen.
Der Missionsleiter erteilt dem gesamten Missionspersonal, das in diesem Falle auch die Unterstützungskomponente in Brüssel umfasst, Weisungen zum Zwecke der wirksamen Durchführung der EUMM Georgia im Einsatzgebiet, nimmt die Koordinierung und die laufenden Geschäfte der Mission wahr und leistet den vom Zivilen Operationskommandeur erteilten Weisungen auf strategischer Ebene Folge.
Der Missionsleiter trägt die Verantwortung für die Ausführung des Missionshaushalts. Zu diesem Zweck unterzeichnet der Missionsleiter einen Vertrag mit der Kommission.
Der Missionsleiter übt die Disziplinargewalt über das Personal aus. Im Falle von abgeordnetem Personal liegt die Zuständigkeit für Disziplinarmaßnahmen bei der jeweiligen nationalen Behörde oder dem betreffenden Unionsorgan.
Der Missionsleiter repräsentiert die EUMM Georgia im Einsatzgebiet und stellt eine angemessene Wahrnehmung der Mission sicher.
Der Missionsleiter stimmt sich gegebenenfalls mit den anderen Unionsakteuren vor Ort ab. Er erhält unbeschadet der Anordnungskette vom EUSR vor Ort politische Handlungsempfehlungen.