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Der Missionsleiter übernimmt die Verantwortung für die EUPM Armenia im Einsatzgebiet und übt die Anordnung- und Kontrollbefugnis im Einsatzgebiet aus. Der Missionsleiter untersteht unmittelbar dem Zivilen Operationskommandeur und leistet dessen Weisungen Folge.
Der Missionsleiter vertritt die EUPM Armenia in seinem Zuständigkeitsbereich nach außen.
Der Missionsleiter trägt die administrative und logistische Verantwortung für die EUPM Armenia, einschließlich der Verantwortung für die der EUPM Armenia zur Verfügung gestellten Einsatzmittel, Ressourcen und Informationen. Er kann Aufgaben der Personal- und Finanzverwaltung an Angehörige des Personals der EUPM Armenia delegieren, wobei die Gesamtverantwortung jedoch bei ihm verbleibt.
Der Missionsleiter erteilt Weisungen zum Zwecke der wirksamen Durchführung der EUPM Armenia vor Ort, nimmt die Koordinierung und die laufenden Geschäfte der Mission wahr und leistet dabei den Weisungen des Zivilen Operationskommandeurs Folge.
Der Missionsleiter übt die Disziplinargewalt über das Personal der EUPM Armenia aus. Für abgeordnetes Personal liegt die Zuständigkeit für Disziplinarmaßnahmen bei den nationalen Behörden des abordnenden Staates nach Maßgabe der nationalen Vorschriften oder bei dem betreffenden Organ der Union bzw. beim EAD.
Der Missionsleiter erhält unbeschadet der Anordnungskette vom Leiter der EU-Delegation in Armenien vor Ort politische Handlungsempfehlungen.
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