Art. 7 32014D0486
Das PSK nimmt unter der Verantwortung des Rates und des Hohen Vertreters die politische Kontrolle und strategische Leitung der EUAM Ukraine wahr. Der Rat ermächtigt das PSK, die entsprechenden Beschlüsse nach Artikel 38 Absatz 3 EUV zu fassen. Diese Ermächtigung schließt insbesondere die Befugnis zur Ernennung eines Missionsleiters auf Vorschlag des Hohen Vertreters und zur Änderung des Einsatzkonzepts (im Folgenden CONOPS ) und des Operationsplans (im Folgenden OPLAN ) ein. Die Befugnisse zur Entscheidung über die Ziele und die Beendigung der EUAM Ukraine verbleiben beim Rat.
Das PSK erstattet dem Rat regelmäßig Bericht.
Das PSK erhält regelmäßig und je nach Bedarf vom Zivilen Operationskommandeur und vom Missionsleiter Berichte zu den in ihre jeweiligen Zuständigkeitsbereiche fallenden Fragen.