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Am 19. Dezember 1966 wurde zwischen Dänemark, Norwegen und Schweden das Abkommen über den gegenseitigen Zugang zum Fischfang im Skagerrak und Kattegat (im Folgenden „Abkommen von 1966“) unterzeichnet, das am 7. August 1967 in Kraft trat.
Die Fangbedingungen in bestimmten Gebieten müssen zur Gewährleistung der korrekten Anwendung des am 19. Dezember 1966 zwischen Norwegen, Dänemark und Schweden…
Mit dem Abkommen von 1966 wurde zwischen Dänemark, Norwegen und Schweden der gegenseitige Zugang zum Fischfang im Skagerrak und Kattegat in einem Gebiet von bis…
Die Fangbedingungen in bestimmten Gebieten müssen für einige TAC zur Gewährleistung der korrekten Anwendung des am 19. Dezember 1966 zwischen Norwegen, Dänemark…
Gemäß dem Beschluss 2014/505/EU des Rates wurde das Abkommen zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Norwegen über den gegenseitigen Zugang zum…
Als Ergebnis dieser Verhandlungen wurde am 24. Oktober 2013 das Abkommen zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Norwegen über den gegenseitigen…
Die Unterzeichnung im Namen der Union des Abkommens zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Norwegen über den gegenseitigen Zugang zum Fischfang im…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.