Beschluss des Rates vom 23. Juli 2014 über die Unterzeichnung im Namen der Union und die vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Norwegen über den gegenseitigen Zugang zum Fischfang im Skagerrak für Schiffe unter der Flagge Dänemarks, Norwegens und Schwedens (2014/505/EU)
Am 19. Dezember 1966 wurde zwischen Dänemark, Norwegen und Schweden das Abkommen über den gegenseitigen Zugang zum Fischfang im Skagerrak und Kattegat (im Folgenden „Abkommen von 1966“) unterzeichnet, das am 7. August 1967 in Kraft trat.
Erwägungsgrund 1 32014D0505
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