Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Fangbedingungen in bestimmten Gebieten müssen zur Gewährleistung der korrekten Anwendung des am 19. Dezember 1966 zwischen Norwegen, Dänemark und Schweden geschlossenen Übereinkommens über gegenseitigen Zugang zum Fischfang im Skagerrak und Kattegat präzisiert werden. Sie bedürfen somit entsprechender Änderungen.
Die Fangbedingungen in bestimmten Gebieten müssen für einige TAC zur Gewährleistung der korrekten Anwendung des am 19. Dezember 1966 zwischen Norwegen, Dänemark…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 51/2006 wurden für 2006 die Fangmöglichkeiten und begleitenden Fangbedingungen für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in…
Bestimmte Sonderbestimmungen über die Anlandung oder Umladung von gefrorenem Fisch, der von Drittlandsschiffen im NEAFC-Übereinkommensbereich gefangen wurde,…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 51/2006 werden für 2006 die Fangmöglichkeiten und begleitenden Fangbedingungen für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in…
Im Skagerrak ist die Fangtätigkeit von Schiffen unter der Flagge Norwegens in einer Entfernung von mehr als vier Seemeilen von den Basislinien Dänemarks und…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 51/2006 des Rates wurden für 2006 die Fangmöglichkeiten und begleitenden Fangbedingungen für bestimmte Fischbestände und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.