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Mit dem Abkommen von 1966 wurde zwischen Dänemark, Norwegen und Schweden der gegenseitige Zugang zum Fischfang im Skagerrak und Kattegat in einem Gebiet von bis zu vier Seemeilen ab den jeweiligen Basislinien ermöglicht und festgelegt. Darin wurde ebenfalls festgelegt, dass für die Zwecke dieser Fangtätigkeit das betreffende Gebiet als Hohe See anzusehen ist und damit in Fragen wie z. B. der Kontrolle die Gerichtsbarkeit des Flaggenstaats zur Anwendung kommt.
Die Fangbedingungen in bestimmten Gebieten müssen zur Gewährleistung der korrekten Anwendung des am 19. Dezember 1966 zwischen Norwegen, Dänemark und Schweden…
Am 19. Dezember 1966 wurde zwischen Dänemark, Norwegen und Schweden das Abkommen über den gegenseitigen Zugang zum Fischfang im Skagerrak und Kattegat (im…
Die Fangbedingungen in bestimmten Gebieten müssen für einige TAC zur Gewährleistung der korrekten Anwendung des am 19. Dezember 1966 zwischen Norwegen, Dänemark…
Im Skagerrak ist die Fangtätigkeit von Schiffen unter der Flagge Norwegens in einer Entfernung von mehr als vier Seemeilen von den Basislinien Dänemarks und…
Die Unterzeichnung im Namen der Union des Abkommens zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Norwegen über den gegenseitigen Zugang zum Fischfang im…
Im Skagerrak ist die Fangtätigkeit von Schiffen unter der Flagge Norwegens in einer Entfernung von mehr als vier Seemeilen seewärts von den Basislinien…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.