Erwägungsgrund 4 32014D0670
Die Unterzeichnung und der Abschluss des Abkommens sind Gegenstand eines getrennten Verfahrens im Hinblick auf die Angelegenheiten, die in den Geltungsbereich des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union fallen.